Regeln der Segelfahrten

 

1.

Teilnehmer unserer Lehr- und Regattasegelfahrten:

a.     Teilnehmer - Touristen oder Personen mit Erfahrung die sich auf ein Examen vorbereiten.

b.     Besatzung, bestehend aus:

·          

  • Leiter des Segellehrganges der verantwortlich für die Realisierung des Lehrprogrammes und der Organisation der Segelfahrt ist (Im Fall von Touristenfarten übernimmt diese Pflichten der Kapitän der Segelfahrt). 
  • Instrukteure, Segler, Steuermänner - Jachtskipper
  • Der Kapitän ist für die Organisation der Segelfahrt, die Route und die Aufteilung der Besatzung verantwortlich. (Sollte der Organisator der Segelfahrt keinen Kommandanten ernennen ist der KWŻ für alles verantwortlich).

2.

Die Teilnehmer können aus ihrem Kreis eine Person auswählen, die sie angesichts des Kommandanten und des KWŻ repräsentiert.

3.

Die Teilnehmer der Segelfahrt werden auf Besatzungen von 3,4,5,6,7,9 oder 12 Personen aufgeteilt (abhängig von den Jachten sind die Besatzungen größer oder kleiner)

a.     Die Besatzungen teilen ihre Pflichten- wie z.B. das Klarmachen der Jacht, das Fertigen des Proviants, das Aufräumen, usw.- und Pflichten die vom Kapitän beauftragt werden (z.B. das Bewachen der Jacht während eines Stopps, das Vorbereiten des Lagerfeuers usw.).   

b.     während der Lehrfahrten und des Segelns können sich die Belegschaften ändern, falls der KWŻ dies beauftragen sollte.

4.

Die Leitung während Lehrgängen auf Jachten hat der Instrukteur, der ebenfalls die Aufgaben des Steuermannes ausführt.   Jeder der Teilnehmer sollte die durch ihn gestellten Aufgaben sofort ausführen und sich nicht weigern. Zu den Pflichten der Teilnehmer gehören vor allem das Aufräumen und das Klären der Jachten, das Aufräumen nach dem Essen und das Aufräumen des Halteplatzes.

a.     Sollte es Beschwerden geben können die Teilnehmer diese an den Kapitän schriftlich nach jedem Tagesprogramm abgeben.

5.

Ohne Erlaubnis des Kapitäns ist den Teilnehmern untersagt: (oder ohne Erlaubnis des leitenden Instrukteurs, sollte kein Kapitän vorhanden sein):

a.     Die Jachten oder die Anlegestellen während der Nacht verlassen.

b.     In Gewässern, die nicht durch einen Rettungsschwimmer des WOPR bewacht werden, schwimmen. Man darf nicht während der Segelfahrt und Ankern der Jachten schwimmen

6.

Alkohol darf unter keinen Umständen während der Segelfahrten getrunken werden (auch nicht Bier). Die Teilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, können ohne Geldrückgabe nach Hause geschickt werden. Auf der Jacht darf nicht geraucht werden.

7.

Der KWŻ und der Kommandant der Segelfahrten sind dazu berechtigt Veränderungen vorzunehmen:

a.     Organisation der Kontrolle des Lehrganges,

b.     Organisation der Nachtwachen

c.     Die Befreiung der Teilnehmer vom Unterricht im Falle von Erkrankungen oder anderen wichtigen Gründen.

d.     Alle Aufgaben die wichtig für eine gute Sicherheit während unserer Veranstaltungen sind.

8.

Alle Teilnehmer sollten sich an die Regeln halten und gute oder mindestens ausreichende Manieren aufweisen können.  Als selbstverständlich sehen wir unter anderem: Respektieren des Banners, Sorge um die Jacht und die Umgangsformen, dass wir jüngeren oder schwächeren helfen, das man sich höflich gegenüber weiblicher Teilnehmer benimmt, dass parteiische Wörter untersagt sind, dass man seine Bedürfnisse dort erledigt wo es erlaubt ist und dass man für das Aussehen und die Natur der Region sorgt.

ACHTUNG - SEHR WICHTIG!

Geltende Verbote

  • das benutzen der Leiter während der Motor eingeschaltet ist,
  • das gegenseitige Schuppsen auf der Jacht, das gegenseitige werfen ins Wasser, eigenständiges Schwimmen und das Schwimmen während die Jacht segelt oder verankert ist, das Schwimmen auf offenen Gewässern (es sei denn, diese sind durch einen Rettungsschwimmer des WOPR überwacht),
  • das Tragen von Schuhen oder Flip-Flops auf der Jacht und das Kochen während des Segelns.
  • Das betreten der Jacht ohne abputzen der Schuhe, das Betreten der Segeln!

Während des Kochens und des Vorbereitens der Mahlzeiten muss man um Erlaubnis bitten sollte man die Jacht verlassen oder betreten wollen.